Referenzentscheidung: cc • N° 12-28.152 • 2014-03-12 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung liefert eine wichtige Erkenntnis für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Sofern der Begründungstitel der Grunddienstbarkeit nicht etwas anderes bestimmt, schließen die Artikel 697 und 698 des Code civil, die unabhängig von der Art der Begründung der Grunddienstbarkeit gelten, aus, dass der Eigentümer des dienenden Grundstücks die Last der für die Ausübung oder Erhaltung der Grunddienstbarkeit erforderlichen Bauwerke trägt
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen äußerst gewissenhaft
- Bewahren Sie alle Nachweisdokumente auf (Urkunden, Verträge, Schreiben)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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