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Im Falle des Todes des Angeklagten während des Verfahrens
Droit Immobilier

Im Falle des Todes des Angeklagten während des Verfahrens

📅 Entscheidung vom 13 März 1995⚖️ Cour de cassation👁️ 34 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Im Falle des Todes des Angeklagten während des Kassationsverfahrens bleibt der Kassationsgerichtshof zuständig, um über die zivilrechtlichen Interessen zu entscheiden(1). Daher müssen sowohl die Kassationsgründe, die sich auf die Zivilklage beziehen, als auch diejenigen, die sich auf die öffentliche Klage beziehen, geprüft werden, da letztere die Grundlage für erstere bildet.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 93-84.299 • 1995-03-13 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Im Falle des Todes des Angeklagten während des Kassationsverfahrens bleibt der Kassationsgerichtshof zuständig, um über die zivilrechtlichen Interessen zu entscheiden(1). Daher müssen sowohl die Kassationsgründe, die sich auf die Zivilklage beziehen, als auch diejenigen, die sich auf die öffentliche Klage beziehen, geprüft werden, da letztere die Grundlage für erstere bildet.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie strikt die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Planen Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 93-84.299
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 13 März 1995

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Rechtsanwältin Maître Zakine, Doktor der Rechtswissenschaften

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