Referenzentscheidung: cc • N° 05-87.606 • 2006-12-13 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Keine gesetzliche Bestimmung verpflichtet den Polizeibeamten, die Vernehmung einer in Polizeigewahrsam befindlichen Person bis zum Eintreffen des Rechtsanwalts aufzuschieben, der das in Artikel 63-4 der Strafprozessordnung vorgesehene Gespräch führt.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
→ Termin für eine Beratung im Arbeitsrecht vereinbaren |
→ Alle unsere juristischen Artikel

