Referenzentscheidung: cc • Nr. 11-12.785 • 2013-06-26 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung gibt wichtige Aufschlüsse über Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Nachdem festgestellt wurde, dass gemäß Artikel L. 231-6 III des Code de la construction et de l'habitation im Falle des Ausfalls des Bauunternehmers der Garant berechtigt ist, die direkte Zahlung derjenigen Beträge zu verlangen, die den von ihm durchgeführten oder in seinem Auftrag durchgeführten Arbeiten entsprechen, leitet ein Berufungsgericht (cour d'appel) zu Recht ab, dass der Garant, der zu Bodenstabilisierungsarbeiten an einem Grundstück verurteilt wurde, berechtigt war, die vom Bauherrn an den Bauunternehmer noch geschuldeten Beträge zu erhalten.
Was das Gesetz besagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wesentliche Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Nachweisunterlagen (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben) auf
- Denken Sie voraus: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung, 30 Min. für 45 €, mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin des Rechts, ist in ganz Frankreich tätig.
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