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Wer sich dazu hingibt oder seine Mitwirkung leiht
Droit Foncier

Wer sich dazu hingibt oder seine Mitwirkung leiht

📅 Entscheidung vom 09 November 2022🔄 Updated on 5 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 12 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Wer sich dazu hingibt oder seine Mitwirkung leiht, durch eine Vermittlungs- oder Verhandlungstätigkeit oder durch die Bereitstellung einer digitalen Plattform, an der Vermietung einer möblierten Wohnung unter Verstoß gegen Artikel L. 631-7 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs, dessen spezifische Verpflichtungen in Artikel L. 324-2-1 des Tourismusgesetzbuchs vorgesehen sind, unterliegt nicht der in Artikel L. 651-2 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs vorgesehenen Zivilstrafe

Referenzentscheidung: cc • N° 21-20.464 • 2022-11-09 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung bringt eine wichtige Klarstellung für Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Wer sich dazu hingibt oder seine Mitwirkung leiht, durch eine Vermittlungs- oder Verhandlungstätigkeit oder durch die Bereitstellung einer digitalen Plattform, an der Vermietung einer möblierten Wohnung unter Verstoß gegen Artikel L. 631-7 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs, dessen spezifische Verpflichtungen in Artikel L. 324-2-1 des Tourismusgesetzbuchs vorgesehen sind, unterliegt nicht der in Artikel L. 651-2 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs vorgesehenen Zivilstrafe

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 21-20.464
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 09 November 2022

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudencefoncier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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