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Bei der Lebensversicherung
Droit Immobilier

Bei der Lebensversicherung

📅 Entscheidung vom 13 Mai 1980🔄 Updated on 4 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 13 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Bei der Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer bis zu seinem Tod den Namen des Begünstigten ändern, und diese Änderung ist dem Versicherer gegenüber wirksam, sobald sie den Willen des Stipulanten in bestimmter und unzweideutiger Weise zum Ausdruck bringt und die Versicherungsgesellschaft vor der Auszahlung des Kapitals davon Kenntnis erlangt hat. Artikel 63 des Gesetzes vom 13. Juli 1930, jetzt Artikel L 132-8 des Versicherungsgesetzbuchs (Code des assurances), wird vom Berufungsgericht (Cour d'appel) verletzt, wenn es für die Wirksamkeit der vom Versicherungsnehmer in einem an seinen Makler gerichteten Schreiben erklärten Begünstigtenänderung die Erstellung eines Nachtrags verlangt, obwohl der Versicherer nach dem Tod des Versicherungsnehmers, aber vor der Auszahlung des versicherten Kapitals davon Kenntnis erlangt hat.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 79-10.053 • 1980-05-13 • Entscheidung einsehen →

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Die Situation

Bei der Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer bis zu seinem Tod den Namen des Begünstigten ändern, und diese Änderung ist dem Versicherer gegenüber wirksam, sobald sie den Willen des Stipulanten in bestimmter und unzweideutiger Weise zum Ausdruck bringt und die Versicherungsgesellschaft vor der Auszahlung des Kapitals davon Kenntnis erlangt hat. Artikel 63 des Gesetzes vom 13. Juli 1930, jetzt Artikel L 132-8 des Versicherungsgesetzbuchs (Code des assurances), wird vom Berufungsgericht (Cour d'appel) verletzt, wenn es für die Wirksamkeit der vom Versicherungsnehmer in einem an seinen Makler gerichteten Schreiben erklärten Begünstigtenänderung die Erstellung eines Nachtrags verlangt, obwohl der Versicherer nach dem Tod des Versicherungsnehmers, aber vor der Auszahlung des versicherten Kapitals davon Kenntnis erlangt hat.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 79-10.053
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 13 Mai 1980

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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