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In einem Vertrag über den Bau eines Einfamilienhauses darf nicht vorgesehen werden, dass der Bauherr ein Bodengutachten liefern muss
Droit Immobilier

In einem Vertrag über den Bau eines Einfamilienhauses darf nicht vorgesehen werden, dass der Bauherr ein Bodengutachten liefern muss

📅 Entscheidung vom 24 Oktober 2012⚖️ Cour de cassation👁️ 13 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

In einem Vertrag über den Bau eines Einfamilienhauses darf nicht vorgesehen werden, dass der Bauherr ein Bodengutachten liefern muss

Referenzentscheidung: cc • N° 11-18.164 • 2012-10-24 • Entscheidung einsehen →

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Die Situation

In einem Vertrag über den Bau eines Einfamilienhauses darf nicht vorgesehen werden, dass der Bauherr ein Bodengutachten liefern muss

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 11-18.164
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 24 Oktober 2012

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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