Referenzentscheidung: cc • N° 81-70.690 • 1982-10-13 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung liefert eine wichtige Erkenntnis für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Aufhebung durch den Kassationsgerichtshof (Cassation) unterliegt der Beschluss, der eine Zustellungsbescheinigung der an einen Enteigneten gerichteten Mitteilung über die Parzellenuntersuchung (enquête parcellaire) heranzieht, sofern dieses Dokument keinerlei Empfangsbestätigung (décharge) von Seiten des Betroffenen enthält.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsbehelfsfristen äußerst gewissenhaft
- Bewahren Sie alle Nachweisdokumente (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben) auf
- Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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