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Ist mit einem Formfehler behaftet, der
Droit Foncier

Ist mit einem Formfehler behaftet, der

📅 Entscheidung vom 26 Juni 2013🔄 Updated on 17 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 44 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Mit einem Formfehler behaftet, der ihre Nichtigkeit zur Folge haben muss, ist die Anordnung, die die Eigentumsübertragung eines Grundstücks ausspricht, das ungeteilt im Eigentum von Eheleuten steht, wenn der Nachweis fehlt, dass die individuelle Benachrichtigung der Ehefrau über die Hinterlegung der Parzellenuntersuchungsakte im Rathaus durch den Enteignenden, dem die Erfüllung dieser Formalität obliegt, erfolgt ist, obwohl das dem Enteignbarkeitsbeschluss beigefügte Parzellenverzeichnis die Eigentumsurkunde der Eheleute aufführt

Referenzentscheidung: cc • Nr. 12-21.595 • 2013-06-26 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung liefert wichtige Erkenntnisse für Ihr Immobilienrecht. Das ändert sie für Sie:

Die Situation

Mit einem Formfehler behaftet, der ihre Nichtigkeit zur Folge haben muss, ist die Anordnung, die die Eigentumsübertragung eines Grundstücks ausspricht, das ungeteilt im Eigentum von Eheleuten steht, wenn der Nachweis fehlt, dass die individuelle Benachrichtigung der Ehefrau über die Hinterlegung der Parzellenuntersuchungsakte im Rathaus durch den Enteignenden, dem die Erfüllung dieser Formalität obliegt, erfolgt ist, obwohl das dem Enteignbarkeitsbeschluss beigefügte Parzellenverzeichnis die Eigentumsurkunde der Eheleute aufführt

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Zu beachtende Punkte

  • Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen äußerst gewissenhaft
  • Bewahren Sie alle Ihre Nachweisunterlagen auf (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben)
  • Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 12-21.595
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 26 Juni 2013

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudencefoncier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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