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Die unentgeltliche Zurverfügungstellung einer
Droit Immobilier

Die unentgeltliche Zurverfügungstellung einer

📅 Entscheidung vom 24 September 2008🔄 Updated on 16 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 15 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Die unentgeltliche Zurverfügungstellung einer Wohnung in Erfüllung der Beistandspflicht kann nicht mit einem dinglichen Nutzungs- und Wohnrecht gleichgesetzt werden, sondern besteht in der Zuweisung des unentgeltlichen Gebrauchs der Wohnung, was ein persönliches Recht begründet

Referenzentscheidung: cc • Nr. 06-21.198 • 2008-09-24 • Entscheidung ansehen →

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Die Situation

Die unentgeltliche Zurverfügungstellung einer Wohnung in Erfüllung der Beistandspflicht kann nicht mit einem dinglichen Nutzungs- und Wohnrecht gleichgesetzt werden, sondern besteht in der Zuweisung des unentgeltlichen Gebrauchs der Wohnung, was ein persönliches Recht begründet

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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📅 Aktualisiert am 3.08.2026 — Von Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin und Doktorin der Rechtswissenschaften in Antibes.

Rechtliche Informationen

  • Nummer: 06-21.198
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 24 September 2008

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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