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Die medizinische Betreuung
Droit Immobilier

Die medizinische Betreuung

📅 Entscheidung vom 27 Mai 1997🔄 Updated on 18 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 19 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Die vorübergehende medizinische Betreuung einer in Polizeigewahrsam befindlichen Person, deren Verhalten mit ihrer Vernehmung unvereinbar ist, auf Initiative und unter Kontrolle der Polizei, hat nicht zur Folge, dass die Durchführung dieser Maßnahme oder der Lauf der in Artikel 63-4 der Strafprozessordnung vorgesehenen Frist von Rechts wegen ausgesetzt wird; sofern keine unüberwindbaren Umstände vorliegen, muss diese Person, wenn sie dies beantragt hat, in die Lage versetzt worden sein, sich nach Ablauf der zwanzigsten Stunde nach Beginn des Gewahrsams mit einem Anwalt zu besprechen.

Referenzentscheidung: cc • N° 97-81.635 • 1997-05-27 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Die vorübergehende medizinische Betreuung einer in Polizeigewahrsam befindlichen Person, deren Verhalten mit ihrer Vernehmung unvereinbar ist, auf Initiative und unter Kontrolle der Polizei, hat nicht zur Folge, dass die Durchführung dieser Maßnahme oder der Lauf der in Artikel 63-4 der Strafprozessordnung vorgesehenen Frist von Rechts wegen ausgesetzt wird; sofern keine unüberwindbaren Umstände vorliegen, muss diese Person, wenn sie dies beantragt hat, in die Lage versetzt worden sein, sich nach Ablauf der zwanzigsten Stunde nach Beginn des Gewahrsams mit einem Anwalt zu besprechen.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 97-81.635
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 27 Mai 1997

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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