Referenzentscheidung: cc • N° 97-81.635 • 1997-05-27 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die vorübergehende medizinische Betreuung einer in Polizeigewahrsam befindlichen Person, deren Verhalten mit ihrer Vernehmung unvereinbar ist, auf Initiative und unter Kontrolle der Polizei, hat nicht zur Folge, dass die Durchführung dieser Maßnahme oder der Lauf der in Artikel 63-4 der Strafprozessordnung vorgesehenen Frist von Rechts wegen ausgesetzt wird; sofern keine unüberwindbaren Umstände vorliegen, muss diese Person, wenn sie dies beantragt hat, in die Lage versetzt worden sein, sich nach Ablauf der zwanzigsten Stunde nach Beginn des Gewahrsams mit einem Anwalt zu besprechen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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