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Die Urkunde über den Grundstückstausch
Droit Foncier

Die Urkunde über den Grundstückstausch

📅 Entscheidung vom 11 September 2013🔄 Updated on 16 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 23 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Die Urkunde über den Grundstückstausch zwischen den jeweiligen Eigentümern, die nicht veröffentlicht wurde, ist Dritten gegenüber nicht entgegenhaltbar. Daher unterliegt das Urteil der Kassation, das die Haftung des Notars für die Mitwirkung am Verkauf eines dieser Grundstücke durch seinen ursprünglichen Eigentümer festgestellt hat, da der Notar die Beurkundung des Verkaufs nicht verweigern konnte.

Referenzentscheidung: cc • N° 12-23.357 • 2013-09-11 • Entscheidung einsehen →

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Die Situation

Die Urkunde über den Grundstückstausch zwischen den jeweiligen Eigentümern, die nicht veröffentlicht wurde, ist Dritten gegenüber nicht entgegenhaltbar. Daher unterliegt das Urteil der Kassation, das die Haftung des Notars für die Mitwirkung am Verkauf eines dieser Grundstücke durch seinen ursprünglichen Eigentümer festgestellt hat, da der Notar die Beurkundung des Verkaufs nicht verweigern konnte.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 12-23.357
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 11 September 2013

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudencefoncier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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