Referenzentscheidung: cc • N° 12-23.357 • 2013-09-11 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Urkunde über den Grundstückstausch zwischen den jeweiligen Eigentümern, die nicht veröffentlicht wurde, ist Dritten gegenüber nicht entgegenhaltbar. Daher unterliegt das Urteil der Kassation, das die Haftung des Notars für die Mitwirkung am Verkauf eines dieser Grundstücke durch seinen ursprünglichen Eigentümer festgestellt hat, da der Notar die Beurkundung des Verkaufs nicht verweigern konnte.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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