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Das Urteil, das feststellt, dass der Garten, der
Droit Immobilier

Das Urteil, das feststellt, dass der Garten, der

📅 Entscheidung vom 01 April 1987🔄 Updated on 8 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 14 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Das Urteil, das feststellt, dass der Garten, der Müllraum, der Durchgang unter dem Gebäude, die Flure, das Treppenhaus und die verschiedenen allgemeinen Hausanschlüsse durch die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entweder dem allgemeinen Gemeinschaftseigentum oder dem besonderen Gemeinschaftseigentum des Gebäudes B zugeordnet sind, zieht daraus zutreffend den Schluss, dass die für ihre Reinigung entstandenen Kosten von den Wohnungseigentümern im Verhältnis zu den relativen Werten der Sondereigentumsteile ihrer Einheiten getragen werden müssen.

Leitentscheidung: cc • N° 85-18.163 • 1987-04-01 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung bringt wichtige Erkenntnisse für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Das Urteil, das feststellt, dass der Garten, der Müllraum, der Durchgang unter dem Gebäude, die Flure, das Treppenhaus und die verschiedenen allgemeinen Hausanschlüsse durch die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entweder dem allgemeinen Gemeinschaftseigentum oder dem besonderen Gemeinschaftseigentum des Gebäudes B zugeordnet sind, zieht daraus zutreffend den Schluss, dass die für ihre Reinigung entstandenen Kosten von den Wohnungseigentümern im Verhältnis zu den relativen Werten der Sondereigentumsteile ihrer Einheiten getragen werden müssen.

Was das Gesetz besagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt
  • Bewahren Sie alle Nachweisdokumente auf (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben)
  • Handeln Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 85-18.163
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 01 April 1987

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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