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Die Frist von mindestens fünfzehn Tagen
Droit Immobilier

Die Frist von mindestens fünfzehn Tagen

📅 Entscheidung vom 03 Juni 1981🔄 Updated on 4 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 6 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Die Frist von mindestens fünfzehn Tagen, die den betroffenen Eigentümern für die Einreichung ihrer Stellungnahmen eingeräumt wird, beginnt zu laufen, sobald alle Formalitäten im Zusammenhang mit den individuellen Benachrichtigungen erfüllt sind. Nicht der Kassation ausgesetzt ist die Anordnung, die ein Einschreiben mit Rückschein erwähnt, mit dem die Benachrichtigung über die Hinterlegung der Akte bei der Mairie übermittelt wurde und das am Tag der Eröffnung der Untersuchung zugestellt wurde, sofern die Untersuchung einen Monat lang dauerte und der Eigentümer dadurch mindestens fünfzehn aufeinanderfolgende Tage zur Einreichung seiner Stellungnahmen zur Verfügung hatte.

Leitentscheidung: cc • N° 80-70.225 • 1981-06-03 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung bringt wichtige Erkenntnisse für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Die Frist von mindestens fünfzehn Tagen, die den betroffenen Eigentümern für die Einreichung ihrer Stellungnahmen eingeräumt wird, beginnt zu laufen, sobald alle Formalitäten im Zusammenhang mit den individuellen Benachrichtigungen erfüllt sind. Nicht der Kassation ausgesetzt ist die Anordnung, die ein Einschreiben mit Rückschein erwähnt, mit dem die Benachrichtigung über die Hinterlegung der Akte bei der Mairie übermittelt wurde und das am Tag der Eröffnung der Untersuchung zugestellt wurde, sofern die Untersuchung einen Monat lang dauerte und der Eigentümer dadurch mindestens fünfzehn aufeinanderfolgende Tage zur Einreichung seiner Stellungnahmen zur Verfügung hatte.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Kernpunkte

  • Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsbehelfsfristen äußerst gewissenhaft
  • Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben) auf
  • Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin des Rechts, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 80-70.225
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 03 Juni 1981

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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