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Die Gemeinschaftsordnung mit der
Droit Immobilier

Die Gemeinschaftsordnung mit der

📅 Entscheidung vom 22 März 2000🔄 Updated on 6 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 37 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Da die Gemeinschaftsordnung die Natur eines Vertrags hat, hat jeder Wohnungseigentümer das Recht, von den anderen deren Einhaltung zu verlangen, und die individuelle Klage eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung der regelwidrigen Nutzung von Räumlichkeiten im Sondereigentum ist zulässig, ohne dass der Wohnungseigentümer nachweisen muss, dass er einen persönlichen und besonderen Nachteil erleidet, der sich von dem Nachteil unterscheidet, den die Gesamtheit der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft erleidet.

Referenzentscheidung: cc • N° 98-13.345 • 2000-03-22 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung liefert eine wichtige Klarstellung für Ihr Immobilienrecht. Dies ist, was sie für Sie ändert.

Der Sachverhalt

Da die Gemeinschaftsordnung die Natur eines Vertrags hat, hat jeder Wohnungseigentümer das Recht, von den anderen deren Einhaltung zu verlangen, und die individuelle Klage eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung der regelwidrigen Nutzung von Räumlichkeiten im Sondereigentum ist zulässig, ohne dass der Wohnungseigentümer nachweisen muss, dass er einen persönlichen und besonderen Nachteil erleidet, der sich von dem Nachteil unterscheidet, den die Gesamtheit der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft erleidet.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Die wichtigsten Punkte

  • Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen äußerst gewissenhaft
  • Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Eigentumstitel, Urkunden, Schreiben)
  • Handeln Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 98-13.345
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 22 März 2000

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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