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Der Arbeitnehmer, dem das Recht zuerkannt wird
Droit Immobilier

Der Arbeitnehmer, dem das Recht zuerkannt wird

📅 Entscheidung vom 30 Mai 1990🔄 Updated on 10 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 22 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Der Arbeitnehmer, dem das Recht zuerkannt wird, gegen die in Artikel L. 143-11-4 des Arbeitsgesetzbuchs genannten Einrichtungen vorzugehen, wenn diese sich weigern, eine in der Aufstellung der Lohnforderungen aufgeführte Forderung zu begleichen, ist berechtigt, diese Einrichtungen im Wege der Streitverkündung beizuladen, um sie verurteilen zu lassen, für die Forderung einzustehen, die auf seine Beschwerde hin als in der genannten Aufstellung aufzuführen beurteilt würde.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 87-43.422 • 1990-05-30 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Der Arbeitnehmer, dem das Recht zuerkannt wird, gegen die in Artikel L. 143-11-4 des Arbeitsgesetzbuchs genannten Einrichtungen vorzugehen, wenn diese sich weigern, eine in der Aufstellung der Lohnforderungen aufgeführte Forderung zu begleichen, ist berechtigt, diese Einrichtungen im Wege der Streitverkündung beizuladen, um sie verurteilen zu lassen, für die Forderung einzustehen, die auf seine Beschwerde hin als in der genannten Aufstellung aufzuführen beurteilt würde.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
  • Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 87-43.422
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 30 Mai 1990

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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