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Der Konkursverwalter fällt unter
Droit Immobilier

Der Konkursverwalter fällt unter

📅 Entscheidung vom 23 Januar 1973⚖️ Cour de cassation👁️ 21 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Der Konkursverwalter fällt unter die Aufzählung der in Artikel 177, Absatz 1, 1. des Code pénal (französisches Strafgesetzbuch) genannten Personen, da er im Sinne dieses Textes ein mit einem öffentlichen Dienstamt betrauter Bürger ist.

Referenzentscheidung: cc • N° 72-91.467 • 1973-01-23 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung liefert eine wichtige Erkenntnis für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Der Konkursverwalter fällt unter die Aufzählung der in Artikel 177, Absatz 1, 1. des Code pénal (französisches Strafgesetzbuch) genannten Personen, da er im Sinne dieses Textes ein mit einem öffentlichen Dienstamt betrauter Bürger ist.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen unbedingt genau
  • Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente (Eigentstitel, Urkunden, Schreiben) auf
  • Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 72-91.467
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 23 Januar 1973

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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