Referenzentscheidung: cc • N° 72-91.467 • 1973-01-23 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung liefert eine wichtige Erkenntnis für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Konkursverwalter fällt unter die Aufzählung der in Artikel 177, Absatz 1, 1. des Code pénal (französisches Strafgesetzbuch) genannten Personen, da er im Sinne dieses Textes ein mit einem öffentlichen Dienstamt betrauter Bürger ist.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen unbedingt genau
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente (Eigentstitel, Urkunden, Schreiben) auf
- Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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