Referenzentscheidung: cc • Nr. 97-82.890 • 1998-02-05 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung bringt wichtige Erkenntnisse für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Da Artikel 1 des Internationalen Einheitsübereinkommens vom 30. März 1961 und Artikel R. 5181 des Code de la santé publique (französisches Gesundheitsgesetzbuch) Cannabis nicht anhand seines Tetrahydrocannabinol-Gehalts definieren, sind die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Verwendung und der Gebrauch von Cannabis – mit Ausnahme des in Artikel R. 5181 des Code de la santé publique vorgesehenen Falls – einem allgemeinen Verbot unterworfen(1).
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet stets weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratungsgespräch 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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