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Die statutarischen Bestimmungen und
Droit Immobilier

Die statutarischen Bestimmungen und

📅 Entscheidung vom 13 März 2001🔄 Updated on 17 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 12 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Die statutarischen Bestimmungen und insbesondere die ergänzende Anmerkung zu Artikel 55 der Regelung für das fliegende Personal der Gesellschaft Air France bezüglich der Umsetzung am Boden erlauben es nicht, einen Arbeitnehmer in unbezahlten Urlaub zu versetzen, dessen endgültige Fluguntauglichkeit nicht vom medizinischen Rat der Zivilluftfahrt festgestellt wurde; daraus folgt, dass die Versetzung in unbezahlten Urlaub einen Bruch des Arbeitsvertrags darstellt, der als Kündigung analysiert wird.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 98-44.361 • 2001-03-13 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Die statutarischen Bestimmungen und insbesondere die ergänzende Anmerkung zu Artikel 55 der Regelung für das fliegende Personal der Gesellschaft Air France bezüglich der Umsetzung am Boden erlauben es nicht, einen Arbeitnehmer in unbezahlten Urlaub zu versetzen, dessen endgültige Fluguntauglichkeit nicht vom medizinischen Rat der Zivilluftfahrt festgestellt wurde; daraus folgt, dass die Versetzung in unbezahlten Urlaub einen Bruch des Arbeitsvertrags darstellt, der als Kündigung analysiert wird.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie strikt die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
  • Antizipieren Sie: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Anwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 98-44.361
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 13 März 2001

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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