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Die Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer
Droit Immobilier

Die Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer

📅 Entscheidung vom 20 Oktober 2004🔄 Updated on 17 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 31 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Da die Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer der Untersuchungskommissar (commissaire enquêteur) nach Abschluss der Parzellenuntersuchung (enquête parcellaire) eine Stellungnahme abgeben muss, nicht mit einer Sanktion versehen ist, stellt die unterbliebene Veröffentlichung der Angabe zu dieser Frist keine Unterlassung einer wesentlichen Förmlichkeit dar, die die Aufhebung der angefochtenen Verfügung rechtfertigen könnte.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 03-70.088 • 2004-10-20 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung bringt wichtige Erkenntnisse für Ihr Immobilienrecht. Nachfolgend erfahren Sie, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Da die Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer der Untersuchungskommissar (commissaire enquêteur) nach Abschluss der Parzellenuntersuchung (enquête parcellaire) eine Stellungnahme abgeben muss, nicht mit einer Sanktion versehen ist, stellt die unterbliebene Veröffentlichung der Angabe zu dieser Frist keine Unterlassung einer wesentlichen Förmlichkeit dar, die die Aufhebung der angefochtenen Verfügung rechtfertigen könnte.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Zu beachtende Punkte

  • Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen gewissenhaft
  • Bewahren Sie sämtliche Nachweisunterlagen auf (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben)
  • Handeln Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet stets weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 03-70.088
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 20 Oktober 2004

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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