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Wenn die Verwaltungsbehörde
Droit Immobilier

Wenn die Verwaltungsbehörde

📅 Entscheidung vom 12 November 1987🔄 Updated on 4 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 21 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Wenn die Verwaltungsbehörde einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eines Gebäudes, vertreten durch ihren Verwalter, eine Aktiengesellschaft, rechtmäßig die Durchführung von Arbeiten an Schornsteinzügen angeordnet hat, ist der gesetzliche Vertreter dieser Gesellschaft in Ermangelung einer Befugnisübertragung allein strafrechtlich für die Nichtausführung dieser Arbeiten verantwortlich.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 87-80.259 • 1987-11-12 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung liefert eine wichtige Erkenntnis für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Wenn die Verwaltungsbehörde einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eines Gebäudes, vertreten durch ihren Verwalter, eine Aktiengesellschaft, rechtmäßig die Durchführung von Arbeiten an Schornsteinzügen angeordnet hat, ist der gesetzliche Vertreter dieser Gesellschaft in Ermangelung einer Befugnisübertragung allein strafrechtlich für die Nichtausführung dieser Arbeiten verantwortlich.

Was das Gesetz besagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Zu beachtende Punkte

  • Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen äußerst gewissenhaft
  • Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schriftverkehr)
  • Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet stets weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 87-80.259
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 12 November 1987

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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