Referenzentscheidung: cc • N° 91-17.230 • 1993-02-24 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung liefert wichtige Erkenntnisse für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Wenn die vorläufige Vollstreckung angeordnet wurde, kann sie im Falle einer Berufung durch den im Wege des référé (einstweiligen Rechtsschutzes) entscheidenden Ersten Präsidenten ausgesetzt werden, wenn sie offensichtlich übermäßige Folgen nach sich zu ziehen droht; der Erste Präsident überschreitet jedoch seine Befugnisse, wenn er den offensichtlich übermäßigen Charakter nicht aus den Wirkungen der vorläufigen Vollstreckung, sondern aus der Rechtmäßigkeit einer Beweiserhebungsmaßnahme ableitet.
Was das Gesetz besagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Zu beachtende Punkte
- Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen äußerst genau
- Bewahren Sie sämtliche Nachweisdokumente auf (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schriftverkehr)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratungsgespräch, 30 Min. für 45 €, mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Ihre Situation? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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📌 Betrifft das Ihre Situation? Maître Cécile Zakine, französische Rechtsanwältin für Immobilienrecht, praktiziert in ganz Frankreich.
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📌 Betrifft das Ihre Situation? Rechtsanwältin Cécile Zakine ist auf französisches Immobilien- und Grundstücksrecht spezialisiert und praktiziert in ganz Frankreich.
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