Referenzentscheidung: cc • Nr. 90-15.177 • 1991-11-27 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung liefert wichtige Aufschlüsse für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Gewerbetreibende, der einen in der Nähe eines Supermarkts installierten Fischstand betreibt, genießt nicht den Schutz der Gewerbemietgesetzgebung, sofern die Kundschaft dieses Geschäfts in weitaus überwiegender Weise aus der Kundschaft des Supermarkts besteht, der von der Gesellschaft betrieben wird, welche Eigentümerin der Räumlichkeiten ist.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Kernpunkte
- Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen äußerst gewissenhaft
- Bewahren Sie alle Nachweisdokumente (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben) auf
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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