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Nicht im Widerspruch zum Recht auf
Droit Foncier

Nicht im Widerspruch zum Recht auf

📅 Entscheidung vom 26 März 2026🔄 Updated on 17 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 26 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Nicht im Widerspruch zum Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und der Wohnung, garantiert durch Artikel 8 § 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, stehen die Bestimmungen der Artikel L. 461-1 und L. 461-3 des Code de l'urbanisme (französisches Stadtplanungsgesetzbuch), die für die Besichtigung von Räumlichkeiten, die Wohnungen oder Räume mit Wohnnutzung beherbergen, zum Zweck der Kontrolle der Einhaltung der städtebaulichen Vorschriften keine weiteren Umstände verlangen als das Vorhandensein von Bauwerken, Anlagen, Einrichtungen oder Arbeiten, die seit weniger als sechs Jahren abgeschlossen sind.

Referenzentscheidung: cc • N° 25-10.744 • 2026-03-26

Diese Entscheidung bringt wichtige Klarheit für Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Nicht im Widerspruch zum Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und der Wohnung, garantiert durch Artikel 8 § 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, stehen die Bestimmungen der Artikel L. 461-1 und L. 461-3 des Code de l'urbanisme (französisches Stadtplanungsgesetzbuch), die für die Besichtigung von Räumlichkeiten, die Wohnungen oder Räume mit Wohnnutzung beherbergen, zum Zweck der Kontrolle der Einhaltung der städtebaulichen Vorschriften keine weiteren Umstände verlangen als das Vorhandensein von Bauwerken, Anlagen, Einrichtungen oder Arbeiten, die seit weniger als sechs Jahren abgeschlossen sind.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie strikt die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 25-10.744
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 26 März 2026

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudencefoncier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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