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Verletzt nicht den Grundsatz des
Droit Immobilier

Verletzt nicht den Grundsatz des

📅 Entscheidung vom 20 Mai 1980🔄 Updated on 6 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 14 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Verletzt nicht den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens das Berufungsgericht, das, mit einer Unzuständigkeitseinrede der ordentlichen Gerichte befasst, die Natur eines Vertrags aus der Prüfung seiner Klauseln ableitet, sofern der Kläger seinen Anspruch auf die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Beklagten, eine mit der Erschließung eines Stadtviertels beauftragte öffentliche Einrichtung, gestützt hatte, die sich aus dessen Untätigkeit bei der Ausführung seiner Erschließungsaufgabe ergaben.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 79-12.540 • 1980-05-20 • Entscheidung ansehen →

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Die Situation

Verletzt nicht den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens das Berufungsgericht, das, mit einer Unzuständigkeitseinrede der ordentlichen Gerichte befasst, die Natur eines Vertrags aus der Prüfung seiner Klauseln ableitet, sofern der Kläger seinen Anspruch auf die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Beklagten, eine mit der Erschließung eines Stadtviertels beauftragte öffentliche Einrichtung, gestützt hatte, die sich aus dessen Untätigkeit bei der Ausführung seiner Erschließungsaufgabe ergaben.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsbehelfsfristen
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 79-12.540
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 20 Mai 1980

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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