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Zur Ausübung des Vorkaufsrechts
Droit Immobilier

Zur Ausübung des Vorkaufsrechts

📅 Entscheidung vom 02 April 2003🔄 Updated on 6 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 22 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Für die Ausübung des Vorkaufsrechts der Gesellschaften für Bodenordnung und ländliche Entwicklung (SAFER) gemäß Artikel L. 143-2 des Code rural in der Fassung vor dem Gesetz 99-574 vom 9. Juli 1999 betrifft die Grenze des Vierfachen der Mindestansiedlungsfläche lediglich die Vergrößerung bestehender landwirtschaftlicher Betriebe und steht der Verbesserung der Parzellenverteilung größerer bestehender Betriebe nicht entgegen.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 01-17.196 • 2003-04-02 • Entscheidung einsehen →

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Die Situation

Für die Ausübung des Vorkaufsrechts der Gesellschaften für Bodenordnung und ländliche Entwicklung (SAFER) gemäß Artikel L. 143-2 des Code rural in der Fassung vor dem Gesetz 99-574 vom 9. Juli 1999 betrifft die Grenze des Vierfachen der Mindestansiedlungsfläche lediglich die Vergrößerung bestehender landwirtschaftlicher Betriebe und steht der Verbesserung der Parzellenverteilung größerer bestehender Betriebe nicht entgegen.

Was das Gesetz besagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt
  • Bewahren Sie alle Nachweisdokumente auf (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben)
  • Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 01-17.196
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 02 April 2003

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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