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Sofern keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen,
Droit Immobilier

Sofern keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen,

📅 Entscheidung vom 04 Dezember 1989🔄 Updated on 12 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 30 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Sofern keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, steht die Zivilklage auf Schadensersatz für einen aus einer Straftat resultierenden Schaden nur denjenigen zu, die persönlich den durch die verfolgte Straftat unmittelbar verursachten Schaden erlitten haben (1). Weder das Gesetz vom 11. Oktober 1941, das die Groupement national interprofessionnel des semences, graines et plants einrichtete, noch ein späterer Text hat diese Organisation ermächtigt, die der Zivilpartei in Bezug auf die im Gesetz vom 1. August 1905 vorgesehenen Straftaten anerkannten Rechte auszuüben (2).

Referenzentscheidung: cc • Nr. 88-86.471 • 1989-12-04 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Sofern keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, steht die Zivilklage auf Schadensersatz für einen aus einer Straftat resultierenden Schaden nur denjenigen zu, die persönlich den durch die verfolgte Straftat unmittelbar verursachten Schaden erlitten haben (1). Weder das Gesetz vom 11. Oktober 1941, das die Groupement national interprofessionnel des semences, graines et plants einrichtete, noch ein späterer Text hat diese Organisation ermächtigt, die der Zivilpartei in Bezug auf die im Gesetz vom 1. August 1905 vorgesehenen Straftaten anerkannten Rechte auszuüben (2).

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
  • Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 88-86.471
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 04 Dezember 1989

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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