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Gemäß den Artikeln 1572 Absatz 1 und
Droit Immobilier

Gemäß den Artikeln 1572 Absatz 1 und

📅 Entscheidung vom 07 November 2018⚖️ Cour de cassation👁️ 20 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Gemäß den Artikeln 1572 Absatz 1 und 1574 des Code civil gehören alle Güter, die dem Ehegatten am Tag der Auflösung des ehelichen Güterstands gehören, zum Endvermögen, und die vorhandenen Güter werden nach ihrem Zustand zum Zeitpunkt der Auflösung des ehelichen Güterstands und nach ihrem Wert am Tag der Auseinandersetzung bewertet. Folglich ist im Fall, dass ein Ehegatte ein Handelsgeschäft als Einzelunternehmer betreibt, der Betrag des Habensaldos des Kontos des Unternehmers, der ihm gehört, bei der Bestimmung des Bestands seines Endvermögens sowie dessen Bewertung zu berücksichtigen.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 17-26.222 • 07.11.2018 • Entscheidung ansehen →

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Die Situation

Gemäß den Artikeln 1572 Absatz 1 und 1574 des Code civil gehören alle Güter, die dem Ehegatten am Tag der Auflösung des ehelichen Güterstands gehören, zum Endvermögen, und die vorhandenen Güter werden nach ihrem Zustand zum Zeitpunkt der Auflösung des ehelichen Güterstands und nach ihrem Wert am Tag der Auseinandersetzung bewertet. Folglich ist im Fall, dass ein Ehegatte ein Handelsgeschäft als Einzelunternehmer betreibt, der Betrag des Habensaldos des Kontos des Unternehmers, der ihm gehört, bei der Bestimmung des Bestands seines Endvermögens sowie dessen Bewertung zu berücksichtigen.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 17-26.222
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 07 November 2018

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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