Referenzentscheidung: cc • N° 74-14.570 • 1976-03-17 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung gibt wichtige Aufschlüsse über Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Der Sachverhalt
Wenn Privatpersonen vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Verletzung von Verwaltungsvorschriften geltend machen können, die städtebauliche Lasten oder Grunddienstbarkeiten im öffentlichen Interesse begründen, so setzt dies voraus, dass sie das Bestehen eines persönlichen Schadens nachweisen, der in einem unmittelbaren Ursache-Wirkung-Zusammenhang mit besagter Zuwiderhandlung steht. Zwischen der Verletzung einer von einem Bebauungsplan vorgeschriebenen Regel über die Zurückversetzung der Bebauung (reculement) und dem Schaden, der sich aus dem Bestehen von Fenster- und Aussichtsöffnungen (vues) auf das Grundstück eines Nachbarn ergibt, besteht keinerlei Zusammenhang dieser Art.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Kernpunkte
- Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen äußerst gewissenhaft
- Bewahren Sie alle Nachweisdokumente (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben) sorgfältig auf
- Handeln Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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