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Wenn die Dauer des Zollgewahrsams
Droit Immobilier

Wenn die Dauer des Zollgewahrsams

📅 Entscheidung vom 07 März 1994🔄 Updated on 15 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 15 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Wenn die Dauer des Zollgewahrsams auf die Dauer der Polizeihaft angerechnet wird, erstreckt keine gesetzliche Bestimmung die für letztere in Artikel 63-1 der Strafprozessordnung vorgesehenen Regelungen auf erstere. Daher sind die Beamten der Zollverwaltung, die nicht die Eigenschaft von Polizeioffizieren der Gerichtspolizei haben, nicht verpflichtet, die gemäß Artikel 323 des Zollkodex festgehaltene Person über die in den Artikeln 63-2, 63-3 und 63-4 der Strafprozessordnung genannten Rechte noch über die Bestimmungen zur Dauer der Polizeihaft zu informieren. (1).

Referenzentscheidung: cc • N° 93-85.698 • 1994-03-07 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Wenn die Dauer des Zollgewahrsams auf die Dauer der Polizeihaft angerechnet wird, erstreckt keine gesetzliche Bestimmung die für letztere in Artikel 63-1 der Strafprozessordnung vorgesehenen Regelungen auf erstere. Daher sind die Beamten der Zollverwaltung, die nicht die Eigenschaft von Polizeioffizieren der Gerichtspolizei haben, nicht verpflichtet, die gemäß Artikel 323 des Zollkodex festgehaltene Person über die in den Artikeln 63-2, 63-3 und 63-4 der Strafprozessordnung genannten Rechte noch über die Bestimmungen zur Dauer der Polizeihaft zu informieren. (1).

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Anwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 93-85.698
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 07 März 1994

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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