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Wenn die Patentlizenz ein Vertrag ist
Droit Immobilier

Wenn die Patentlizenz ein Vertrag ist

📅 Entscheidung vom 29 Januar 2020⚖️ Cour de cassation👁️ 30 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Wenn die Patentlizenz ein Mietvertrag ist, dessen Gegenstand eine Erfindung ist, stellt der Abschluss dieser Vertragsart durch eine GIE (wirtschaftliche Interessengemeinschaft), die Inhaberin eines von ihr selbst angemeldeten Patents ist, kein Unternehmen zur Vermietung beweglicher Sachen im Sinne von Artikel L. 110-1 4° des Code de commerce dar

Leitentscheidung: cc • Nr. 18-26.357 • 2020-01-29 • Entscheidung einsehen →

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Die Situation

Wenn die Patentlizenz ein Mietvertrag ist, dessen Gegenstand eine Erfindung ist, stellt der Abschluss dieser Vertragsart durch eine GIE (wirtschaftliche Interessengemeinschaft), die Inhaberin eines von ihr selbst angemeldeten Patents ist, kein Unternehmen zur Vermietung beweglicher Sachen im Sinne von Artikel L. 110-1 4° des Code de commerce dar

Was das Gesetz besagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt
  • Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben)
  • Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 18-26.357
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 29 Januar 2020

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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