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Wenn der Franchisevertrag in Anbetracht der Person des Franchisegebers geschlossen wird
Droit Immobilier

Wenn der Franchisevertrag in Anbetracht der Person des Franchisegebers geschlossen wird

📅 Entscheidung vom 15 Mai 2024🔄 Updated on 9 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 19 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Wenn der Franchisevertrag in Anbetracht der Person des Franchisegebers geschlossen wird, so erfordern die Übertragung sämtlicher Anteile oder Aktien der Franchisegebergesellschaft und die Veränderung ihrer Geschäftsführer, die keinen Wechsel der juristischen Person, in deren Anbetracht sich der Franchisenehmer verpflichtet hat, mit sich bringen und keine Übertragung des Franchisevertrags bewirken, sofern keine gegenteilige Klausel vorliegt, nicht die vorherige Zustimmung der Franchisenehmer.

Referenzentscheidung: cc • N° 22-20.747 • 2024-05-15 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung bringt eine wichtige Klarstellung für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Wenn der Franchisevertrag in Anbetracht der Person des Franchisegebers geschlossen wird, so erfordern die Übertragung sämtlicher Anteile oder Aktien der Franchisegebergesellschaft und die Veränderung ihrer Geschäftsführer, die keinen Wechsel der juristischen Person, in deren Anbetracht sich der Franchisenehmer verpflichtet hat, mit sich bringen und keine Übertragung des Franchisevertrags bewirken, sofern keine gegenteilige Klausel vorliegt, nicht die vorherige Zustimmung der Franchisenehmer.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
  • Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 22-20.747
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 15 Mai 2024

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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