Referenzentscheidung: cc • Nr. 17-82.663 • 2018-05-07 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung bringt eine wichtige Klärung für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Zwar ist die Schädigungsabsicht anhand der Person der Verfasser des als verleumderisch beanstandeten Artikels zu beurteilen, jedoch hat das Vorliegen ausreichender Rechtfertigungstatsachen, die deren Gutgläubigkeit belegen, zur Folge, dass sowohl deren Haftung als auch die Haftung der Verlagsleiter der Presseorgane, die diesen Artikel weiterverbreitet haben, ausgeschlossen ist, sofern die streitigen Äußerungen ohne Sinnentstellung übernommen wurden und seit der Veröffentlichung des ursprünglichen Artikels kein neuer Umstand geltend gemacht wurde
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Kernpunkte
- Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen gewissenhaft
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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