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Alle Arbeiten, die von einem
Droit Immobilier

Alle Arbeiten, die von einem

📅 Entscheidung vom 02 März 2005🔄 Updated on 6 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 23 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Alle Arbeiten, die ein Wohnungseigentümer an Gemeinschaftsteilen eines Gebäudes durchführt, müssen – auch wenn sie dazu dienen, das Gebäude mit der Gemeinschaftsordnung oder der Aufteilungsurkunde in Einklang zu bringen – zuvor von der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergeneinschaft (WEG) genehmigt werden.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 03-20.889 • 2005-03-02 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung liefert eine wichtige Klarstellung zu Ihrem Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.

Der Sachverhalt

Alle Arbeiten, die ein Wohnungseigentümer an Gemeinschaftsteilen eines Gebäudes durchführt, müssen – auch wenn sie dazu dienen, das Gebäude mit der Gemeinschaftsordnung oder der Aufteilungsurkunde in Einklang zu bringen – zuvor von der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergeneinschaft (WEG) genehmigt werden.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen äußerst gewissenhaft
  • Bewahren Sie alle Ihre Nachweisunterlagen (Titel, Urkunden, Schreiben) auf
  • Handeln Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet stets weniger als ein Rechtsstreit

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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 03-20.889
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 02 März 2005

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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Rechtsanwältin Maître Zakine, Doktor der Rechtswissenschaften

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