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Jede Person hat das Recht, dass ihre Sache von einem unparteiischen Gericht gehört wird
Droit Immobilier

Jede Person hat das Recht, dass ihre Sache von einem unparteiischen Gericht gehört wird

📅 Entscheidung vom 06 November 1998🔄 Updated on 17 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 38 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Jede Person hat das Recht, dass ihre Sache von einem unparteiischen Gericht gehört wird; diese Anforderung ist objektiv zu beurteilen. Daher kann ein Richter, der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren über einen Antrag auf Gewährung einer Prozesskostenentschädigung wegen des nicht ernsthaft bestreitbaren Charakters einer Verpflichtung entschieden hat, anschließend nicht in der Sache über den Streit entscheiden, der diese Verpflichtung betrifft.

Referenzentscheidung: cc • N° 94-17.709 • 1998-11-06 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Jede Person hat das Recht, dass ihre Sache von einem unparteiischen Gericht gehört wird; diese Anforderung ist objektiv zu beurteilen. Daher kann ein Richter, der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren über einen Antrag auf Gewährung einer Prozesskostenentschädigung wegen des nicht ernsthaft bestreitbaren Charakters einer Verpflichtung entschieden hat, anschließend nicht in der Sache über den Streit entscheiden, der diese Verpflichtung betrifft.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 94-17.709
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 06 November 1998

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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