Referenzentscheidung: cc • N° 02-10.708 • 2003-10-08 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung liefert eine wichtige Klärung für Ihr Immobilienrecht. Nachfolgend erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Eine Partei kann den Berufungsrichter nicht auf der Grundlage von Artikel 811 des neuen Code de procédure civile ersuchen, unmittelbar den Richter des ersten Rechtszuges zu befassen.
Was das Gesetz besagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Zu beachtende Punkte
- Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen äußerst gewissenhaft
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben) auf
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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