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Eine entgegenstehbare Gewährleistungsausschlussklausel
Droit Immobilier

Eine entgegenstehbare Gewährleistungsausschlussklausel

📅 Entscheidung vom 16 November 2005🔄 Updated on 17 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 25 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Eine Gewährleistungsausschlussklausel, die ein Zwischenverkäufer seinem eigenen Erwerber entgegenhalten kann, steht der unmittelbaren Klage des Endkäufers gegen den ursprünglichen Verkäufer nicht entgegen.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 04-10.824 • 2005-11-16 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung liefert wichtige Aufschlüsse für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Eine Gewährleistungsausschlussklausel, die ein Zwischenverkäufer seinem eigenen Erwerber entgegenhalten kann, steht der unmittelbaren Klage des Endkäufers gegen den ursprünglichen Verkäufer nicht entgegen.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Zu beachtende Punkte

  • Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt
  • Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Eigentumstitel, Urkunden, Schreiben)
  • Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 04-10.824
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 16 November 2005

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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