Entscheidungsreferenz: cc • N° 96-17.374 • 1998-05-13 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sich für Sie ändert.
Die Situation
Keine Bestimmung des Gesetzes vom 2. Januar 1970 und des Dekrets vom 20. Juli 1972 steht dem entgegen, dass ein Immobilienmakler für ein und dasselbe Geschäft sowohl einen Auftrag des Verkäufers als auch einen Auftrag des Käufers innehat. Folglich besteht der Provisionsanspruch für jeden der Aufträge, sofern die in Artikel 6 des Gesetzes und Artikel 73 des genannten Dekrets vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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