Referenzentscheidung: cc • Nr. 95-17.098 • 2001-05-15 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Dem Immobilienmakler steht kein Geldbetrag zu, aus welchem Rechtsgrund auch immer, bevor das Geschäft, für das er einen schriftlichen Auftrag erhalten hat, tatsächlich abgeschlossen und in einer einzigen Urkunde, die die Verpflichtung der Parteien enthält, festgestellt wurde. Enthält diese Verpflichtung eine Rücktrittsklausel oder eine aufschiebende Bedingung, so kann das Geschäft für die Anwendung des dritten Absatzes von Artikel 6 des Gesetzes vom 2. Januar 1970 nicht als tatsächlich abgeschlossen angesehen werden, wenn ein Rücktritt erfolgt oder solange das Rücktrittsrecht besteht oder die aufschiebende Bedingung nicht erfüllt ist.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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