Referenzentscheidung: cc • N° 04-19.771 • 2006-01-04 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Festgestellt, dass das Gesetz vom 8. Juni 1999 für den Verkauf einer Eigentumswohnung die Vorlage eines Schädlingsbefundes von weniger als drei Monaten für die Gemeinschaftsflächen vorschreibt, hat ein Berufungsgericht zu Recht entschieden, dass ein Verwalter, der gemäß Artikel 18 des Gesetzes vom 10. Juli 1965 mit der Befugnis zur Verwaltung des Gebäudes und zur Sicherstellung seiner Erhaltung ausgestattet ist, ohne Genehmigung der Eigentümerversammlung die Erstellung eines solchen vierteljährlichen Befundes zu geringen Kosten veranlassen kann, um bei einem Befall sofort handeln zu können.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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