Referenzentscheidung: cc • Nr. 18-22.441 • 2020-03-26 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Nachdem festgestellt wurde, dass die Klausel der Teilungserklärung, wonach "an der Fassade der Gebäude keinerlei Schilder, Reklame, Laternen oder Aufschriften angebracht werden dürfen", der Zweckbestimmung eines Gebäudes entsprach, das im Schutzbereich der Stadtmauern einer Gemeinde lag, konnte ein Berufungsgericht daraus ableiten, dass diese Klausel nicht als rechtswidrig angesehen werden kann, weil sie die Rechte der Eigentümer von Geschäftsräumen beeinträchtigen würde
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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