Referenzentscheidung: cc • Nr. 85-46.422 • 1988-05-05 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Es ist Sache des Arbeitgebers nachzuweisen, dass er seiner sich aus den Bestimmungen des Artikels 44 des Tarifvertrags der Metallindustrie des Bas-Rhin ergebenden Verpflichtung nachgekommen ist, die im Falle der Kündigung eines Arbeitnehmers, der einen Arbeitsunfall erlitten hat, die Anhörung der Personalvertreter vorschreibt.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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