Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 76-14.981 • 1978-05-08 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Aufzuheben ist das Urteil, das einen Käufer mit seinem Antrag auf Erfüllung eines Kaufversprechens für ein in einem Einkaufszentrum gelegenes Lokal, das ihm nicht vom Eigentümer, sondern von einem Dritten eingeräumt worden war, abweist, indem es annimmt, der Käufer habe die Möglichkeit gehabt, sich vom Dritten das Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht auf seinen Namen nachweisen zu lassen, und der Umstand, dass er bereits zuvor in einer anderen Angelegenheit mit diesem Dritten verhandelt habe, entbinde ihn nicht von dieser Überprüfung, ohne sich zu den Ausführungen des Käufers zu äußern, wonach der Dritte sich ihm anlässlich des Erwerbs als Vertreter des Verkäufers vorgestellt, diese Eigenschaft im Kaufversprechen angegeben und bei Unterzeichnung des Vertrags einen Scheck zugunsten des Verkäufers entgegengenommen habe, während das Gericht gleichzeitig feststellt, dass der Dritte vom Verkäufer beauftragt worden war, für einen anderen Teil desselben Einkaufszentrums Käufer zu finden.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente (Titel, Urkunden, Schreiben) auf
- Planen Sie voraus: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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