Referenzentscheidung: cc • Nr. 70-12.228 • 15.02.1972 • Entscheidung ansehen →
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Die Situation
DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ZAHLUNGSBEFEHLS ZUR ZWANGSVERSTEIGERUNG DURCH DEN GLÄUBIGER, DER IN EINE ORDNUNGSGEMÄSS EINGETRAGENE HYPOTHEK EINGETRETEN IST, UNTER ANGABE DER VOLLSTRECKUNGSTITEL UND DER DAMIT VERBUNDENEN SICHERHEITEN, IST GLEICHWERTIG MIT DER FORMALITÄT DER RANDVERMERKUNG, UM SEINE RECHTE GEGENÜBER DRITTEN DURCHSETZBAR ZU MACHEN. VERLETZT DIE ARTIKEL 673 UND 674 DER ZIVILPROZESSORDNUNG, ARTIKEL 35 DES DEKRETS VOM 4. JANUAR 1955 UND ARTIKEL 2149 DES ZIVILGESETZBUCHS, DAS URTEIL, DAS AUF ANTRAG DES VERWALTERS BEI DER LIQUIDATION DES VERMÖGENS EINES SCHULDNERS DIE AUFHEBUNG DES VON EINEM EINGETRETENEN GLÄUBIGERS ANLÄSSLICH EINER KREDITGEWÄHRUNG EINGELEITETEN ZWANGSVERSTEIGERUNGSVERFAHRENS AUSSPRICHT, MIT DER BEGRÜNDUNG, DASS DIESER SEIN EINTRITTSRECHT NICHT DURCH RANDVERMERKUNG DER BESTEHENDEN HYPOTHEKENEINTRAGUNG VERÖFFENTLICHT HATTE, OBWOHL SEIN ZAHLUNGSBEFEHL ZUR ZWANGSVERSTEIGERUNG UNTER BEZUGNAHME AUF DIESE EINTRAGUNG VOR DEM URTEIL, DAS DIE LIQUIDATION DES VERMÖGENS AUSSPRICHT, VERÖFFENTLICHT WORDEN WAR.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Hinweise
- Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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