Referenzentscheidung: cc • Nr. 13-18.428 • 2014-06-26 • Entscheidung ansehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Exakte Anwendung von Artikel R. 322-4 des französischen Gesetzbuches über zivilrechtliche Vollstreckungsverfahren durch das Berufungsgericht, das feststellt, dass keine gesetzliche Bestimmung verlangt, dass der Schuldner zur Orientierungsverhandlung geladen wird, wenn die Zwangsversteigerung gegen einen Drittinhaber betrieben wird
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktor der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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