Eine echte, aber oft unterschätzte Gefahr
Risse in tragenden Wänden lösen bei Eigentümern und Mietern verständlicherweise Besorgnis aus. In Toulon, wo das Relief und das Klima (Dürre, dann starke Regenfälle) Bodenbewegungen begünstigen, ist dieses Phänomen häufig. Aber nicht alle Risse sind gleich gefährlich. Es ist wichtig, die Schwere einschätzen zu können und die gesetzlichen Pflichten zu kennen, insbesondere in Bezug auf Evakuierung.
Wann erfordert ein Riss die Evakuierung?
Die Frage der Evakuierung stellt sich, wenn der Riss die Stabilität des Gebäudes oder die Sicherheit von Personen gefährdet. Mehrere Anzeichen sollten alarmieren:
- Erhebliche Breite (mehr als 2 mm) und schnell zunehmend.
- Durchgehende Risse (auf beiden Seiten der Wand sichtbar).
- Schräge oder treppenförmige Risse (Anzeichen für unterschiedliche Setzungen).
- Verformung der Wand (Ausbeulung, Neigung).
- Herabfallende Putz- oder Betonstücke.
- Klemmen von Türen und Fenstern (Anzeichen für strukturelle Bewegungen).
Wenn Sie solche Anzeichen feststellen, ist es unerlässlich, schnell einen Fachmann zu kontaktieren (Architekt, Statikbüro, Bausachverständiger) für eine Bewertung. In der Zwischenzeit, und wenn die Gefahr unmittelbar ist, kann eine vorbeugende Evakuierung notwendig sein.
Die Rolle des Bürgermeisters und des Präfekten
Bei ernster und unmittelbarer Gefahr kann der Bürgermeister von Toulon (oder der Präfekt des Departements Var bei Untätigkeit) eine Gefahrenverfügung (arrêté de péril) erlassen (Artikel L.511-1 und folgende des Code de la construction et de l'habitation). Diese Verfügung kann die Evakuierung und gegebenenfalls das Wohnverbot anordnen. Die Bewohner müssen die Räumlichkeiten dann unverzüglich verlassen. Die zuständige Behörde kann auch die Sicherungsarbeiten auf Kosten des Eigentümers von Amts wegen ausführen lassen.
Bei Eigentumswohnungen (copropriétés) muss der Verwalter (syndic) unverzüglich informiert werden. Eine außerordentliche Versammlung kann einberufen werden, um über die Notarbeiten abzustimmen.
Haftung und Versicherungen
Der Eigentümer ist verpflichtet, die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten (Artikel 1719 des Code civil). Wenn er die notwendigen Maßnahmen nicht ergreift, kann seine Haftung geltend gemacht werden. Wohngebäudeversicherungen decken in der Regel Schäden durch plötzliche Ereignisse (Explosion, Aufprall) ab, aber Risse fallen oft unter die Naturkatastrophen-Garantie, wenn eine Naturkatastrophen-Verordnung veröffentlicht wurde (z.B. für Dürre). Bei Bauschäden kann die Zehntel-Gewährleistung (garantie décennale) (Artikel 1792 des Code civil) anwendbar sein.
Was ist in Toulon konkret zu tun?
Bei einem verdächtigen Riss gehen Sie wie folgt vor:
- Keine Panik, aber nehmen Sie die Bedrohung ernst.
- Fotografieren und messen Sie die Entwicklung des Risses (datieren Sie jedes Foto).
- Wenn der Riss breit und fortschreitend ist, evakuieren Sie die Räumlichkeiten und bringen Sie Personen in Sicherheit.
- Kontaktieren Sie einen Sachverständigen (Ihre Versicherung kann einen empfehlen).
- Informieren Sie Ihren Bürgermeister (Bauamt) über die Situation.
Im Zweifelsfall zögern Sie nicht, einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um Ihre Rechte und Pflichten zu erfahren.
Die Bedeutung einer rechtlichen Beratung
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Rissen sind komplex (Haftung, Entschädigung, Notverfahren). Eine rechtliche Begleitung ist oft unerlässlich. Me Zakine, Rechtsanwältin am Barreau de Toulon, berät und vertritt Sie in diesen Situationen.
Bei Fragen zögern Sie nicht, die Website www.cecile-zakine.fr zu besuchen.
