Décision de référence : cc • N° 87-11.806 • 1990-05-21 • Consulter la décision →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Es ist Sache des Notars, der die notarielle Beurkundung des Verkaufs eines Grundstücks vornimmt, den Käufer dieses Grundstücks darüber zu informieren, dass nach dem Steuerrecht die Zahlung der Mehrwertsteuer dem Verkäufer obliegt, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung über die endgültige Tragung der Steuer getroffen haben. Daraus folgt, dass ein Urteil der Kassation unterliegt, das zur Abweisung der Schadensersatzklage des Käufers eines Grundstücks gegen einen Notar wegen Verletzung einer solchen Beratungspflicht darauf abstellt, dass der Kaufvorvertrag für dieses Grundstück eine Klausel enthielt, die dahingehend ausgelegt werden konnte, dass der Verkäufer, wie es bei Grundstücksverkäufen üblich ist, einen Nettopreis ohne alle Nebenkosten erzielen wollte, wobei das Bestehen einer solchen Übung durch die Bestimmungen des Artikels 1593 des Code civil gestützt werde, wonach "die Beurkundungskosten und sonstigen Nebenkosten des Verkaufs vom Käufer zu tragen sind", während die ausdrückliche Vereinbarung der Parteien über die endgültige Tragung der Steuer nicht aus den Bedingungen des Kaufvorvertrags hervorging und Artikel 1593 des Code civil keine Anwendung finden konnte, da die Mehrwertsteuer ein Element ist, das den mit dem Kunden vereinbarten Preis belastet und kein Nebenbestandteil des Preises ist.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
→ Termin für eine Beratung im Arbeitsrecht vereinbaren |
→ Alle unsere juristischen Artikel

