Referenzentscheidung: cc • N° 16-87.429 • 2017-06-07 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Es ergibt sich aus den Artikeln 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und 116 der französischen Strafprozessordnung, dass die Interessen einer unter Anklage stehenden Person zwangsläufig beeinträchtigt werden, wenn der Ermittlungsrichter ihre erste Vernehmung unter Bedingungen durchführt, die mit ihrem Gesundheitszustand unvereinbar sind, unabhängig davon, ob sie bei dieser Gelegenheit keine Erklärungen abgegeben hat, durch die sie sich selbst belastet hätte
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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