Einleitung
In Fréjus, wie in vielen Gemeinden, kann die Errichtung einer klassifizierten Anlage zum Schutz der Umwelt (ICPE) bei den Anwohnern berechtigte Besorgnisse hervorrufen. Lärm, Gerüche, Verkehr, Industrierisiken... die potenziellen Belästigungen sind vielfältig. Dieser Artikel untersucht den anwendbaren Rechtsrahmen und die möglichen Rechtsmittel für die Nachbarn, wobei der Schwerpunkt auf der neueren Rechtsprechung und den lokalen Besonderheiten liegt.
Was ist eine ICPE?
Eine klassifizierte Anlage ist ein Industrie- oder Landwirtschaftsbetrieb, der Gefahren oder Belästigungen für die Gesundheit, die Sicherheit, die öffentliche Hygiene, die Landwirtschaft, den Schutz der Natur und der Umwelt verursachen kann. Die Nomenklatur der ICPE wird per Dekret festgelegt, und die Anlagen unterliegen je nach Gefährlichkeit einer Genehmigung, Registrierung oder Erklärung. In Fréjus sind mehrere Standorte betroffen, insbesondere in der Zone La Palud oder Le Capitou.
Die anormale Nachbarschaftsstörung: Prinzip und Bedingungen
Die anormale Nachbarschaftsstörung ist ein Haftungsregime ohne Verschulden, das auf Artikel 1253 des Code civil (in der Fassung der Reform vom 1. Oktober 2016) beruht. Dieser Text bestimmt, dass "der Eigentümer, der Inhaber oder der Betreiber eines Grundstücks seinen Nachbarn keine Störung verursachen darf, die die normalen Grenzen der Nachbarschaft überschreitet". Selbst wenn die Tätigkeit durch eine ICPE-Genehmigung erlaubt ist, darf sie also keine übermäßigen Belästigungen verursachen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Verwaltungsgenehmigung der Wiedergutmachung einer anormalen Störung nicht entgegensteht (Cass. 3e civ., 26. Juni 1971, Urteil "Cazeaux").
Um die Anormalität zu charakterisieren, bewerten die Richter die Umstände von Zeit und Ort, die Häufigkeit, die Intensität und die Einhaltung der Vorschriften. Zum Beispiel können Lärmemissionen, die die gesetzlichen Schwellenwerte überschreiten, als anormal angesehen werden, aber auch Belästigungen, die den Normen entsprechen, können es sein, wenn sie im Hinblick auf die Umgebung (Wohngebiet usw.) übermäßig sind.
Rechtsprechungsbeispiel in Fréjus und im Var
In einem neueren Urteil des Berufungsgerichts von Aix-en-Provence (Kammer für Enteignungen, 2021) wurde ein Unternehmen, das eine Abfalllagerungsanlage in Fréjus betreibt, zur Entschädigung von Anwohnern für Geruchs- und Lärmbelästigungen verurteilt. Die Richter stellten fest, dass die Störungen trotz der Präfekturgenehmigung die normalen Unannehmlichkeiten der Nachbarschaft überschritten, angesichts der Nähe der Wohnhäuser und der Häufigkeit der Beeinträchtigungen. Diese Entscheidung zeigt die Möglichkeit, auch bei einer ordnungsgemäß genehmigten ICPE eine Entschädigung zu erhalten.
Rechtsmittel gegen die ICPE-Genehmigung
Die Anwohner können auch die Genehmigungs- oder Registrierungsverfügung vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Das Rechtsmittel muss innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung oder Aushang der Verfügung eingelegt werden. Zu den möglichen Rügen gehören die Unzulänglichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung, die Nichteinhaltung der Bauvorschriften (Bebauungsplan von Fréjus) oder die Missachtung der Vorschriften über Abstandsflächen. Ein Eilantrag auf Aussetzung kann gestellt werden, wenn Dringlichkeit nachgewiesen ist, z.B. bei unmittelbar bevorstehendem Baubeginn.
Zivilrechtliche Haftungsklage: Entschädigung
Wenn die Störung nachgewiesen ist, kann der Anwohner das ordentliche Gericht (Zivilgericht) anrufen, um Schadensersatz und gegebenenfalls die Einstellung der Störung unter Androhung eines Zwangsgeldes zu erreichen. Die Grundlage ist Artikel 1253 des Code civil. Es ist wichtig, Beweise zu sammeln: Gerichtsvollzieherprotokolle, Sachverständigengutachten, Zeugenaussagen, technische Messungen. Die Klage verjährt nach fünf Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte Kenntnis von dem Schaden erlangt hat (Artikel 2224 des Code civil).
Rolle der Inspektion für klassifizierte Anlagen
Die Anwohner können die Belästigungen auch der Inspektion für klassifizierte Anlagen (DREAL PACA oder kommunaler Gesundheits- und Hygienedienst) melden. Die Inspektion kann Kontrollen durchführen und gegebenenfalls den Betreiber auffordern, seine Auflagen zu erfüllen oder Gefahren zu beseitigen. Bei Nichteinhaltung können Verwaltungs- oder Strafsanktionen verhängt werden (Artikel L. 171-6 ff. des Umweltgesetzbuchs).
Praktischer Rat
Wenn Sie in Fréjus mit Belästigungen durch eine ICPE konfrontiert sind, bleiben Sie nicht allein. Beginnen Sie damit, Datum, Uhrzeit und Art der Störungen genau zu dokumentieren, machen Sie Fotos oder Videos und lassen Sie ein Gerichtsvollzieherprotokoll erstellen. Senden Sie dann ein Einschreiben an den Betreiber mit der Aufforderung, die Belästigungen einzustellen, mit Kopie an das Rathaus und die DREAL. Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, konsultieren Sie einen auf Umweltrecht spezialisierten Anwalt, um eine Klage einzureichen. Me Cécile Zakine, Anwältin am Barreau de Grasse, ist an der gesamten Côte d'Azur tätig, einschließlich Fréjus. Sie wird Sie über die am besten geeignete Strategie für Ihre Situation beraten.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte ihre Website: www.cecile-zakine.fr.
