Referenzentscheidung: cc • N° 21-10.075 • 2022-08-31 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sich für Sie ändert.
Die Situation
Aus Artikel L. 121-18-1 des Verbrauchergesetzbuchs in seiner Fassung vor der Verordnung Nr. 2016-301 vom 14. März 2016 ergibt sich, dass, wenn die Informationen über die Ausübung des Widerrufsrechts gemäß Artikel L. 121-17, I, 2° des genannten Gesetzbuchs nicht in einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag enthalten sind, die Nichtigkeit dieses Vertrags droht. Daraus folgt, dass eine solche Sanktion vom Vertragspartner ebenso geltend gemacht werden kann wie die Verlängerung der Widerrufsfrist gemäß Artikel L. 121-21-1 desselben Gesetzbuchs.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel strikt ein.
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben).
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit.
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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Anwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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